Preise und Verfügbarkeit nur nach Anmeldung.
Hinweis

BESTELLSCHLUSS

Für Lieferungen am nächsten Tag ist der Bestellschluß 17:00 Uhr.

Der Warenkorb muss also um 17:00 gesendet sein. 

 

Bestellschluß 16:00 am letzten Werktag (Mo-Fr) vor der Lieferung:
Regionale Fleisch- und Wurstwaren, die wir nicht lagernd bevorraten

 

Bestellschluss 11:30 Uhr für folgende Artikel:

- frische Convenience-Salate/-Gemüse (Artikelnummern G...) (Mo-Fr) 

 

Bestellschluss 16:00 Uhr für folgende Artikel:

- EDNA-Backwaren = Artikelnummer E... (Mo-Fr)

- Molkereiprodukte mit Artikelnummer M... (Mo-Do, Fr 13:00 Uhr)

- frisches Gemüse und frische Salate (Steigenware)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der H. Geyer GmbH & Co.KG

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Stand: 29.03.2022

 

Für den Verkauf und die Lieferung unserer Produkte sind diese Bedingungen Vertragsbestandteil. Bestätigung des Kunden unter Hinweis auf eigene allgemeine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.  Andere allgemeine Geschäftsbedingungen oder Änderungen unserer Lieferungs- und Zahlungs-bedingungen werden nicht durch Schweigen oder Lieferung, sondern nur durch Bestätigung in Textform Vertragsinhalt. Im Zweifel ist eine Änderung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht gewollt.

 

1. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen unserer Kunden werden nur durch Bestätigung in Textform durch unsere Geschäftsleitung oder durch Auslieferung der Ware angenommen.

 

2. Preise
Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste und sind freibleibend. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Die vereinbarten Preise beinhalten sämtliche Kosten für den grünen Punkt. Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer

 

3. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigung unserer Liefermöglichkeiten sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß eine Schadensersatzpflicht besteht. Als Falle höherer Gewalt gelten u. a. auch Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Waren- oder Rohstoffanlieferung von Vorlieferanten sowie jede Form des Arbeitskampfes.
Der Kunde kann die Bestellung widerrufen, wenn wir eine angemessen gesetzte Nachfrist nicht einhalten.

 

4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht über:
4.1 bei Anlieferung durch unsere oder in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge mit der Übergabe am Bestimmungsort.
4.2 bei Abholung durch den Kunden oder in seinem Auftrag fahrende Fahrzeuge, wenn die Ware unseren Laderaum bzw. unsere Laderampe verlassen hat.

Mit Verlassen des Lieferfahrzeuges endet unsere Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Kühlung unserer Produkte. Die kühlpflichtigen Waren sind unmittelbar nach Verlassen des Lieferfahrzeuges bei den gesetzlich vorgeschriebenen Temperaturen zu lagern. Erfolgt die Entgegennahme der Ware durch Selbstabholung in einem unserer Läger, geht die Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Transport und Lagerung auf den Abholer der kühlpflichtigen Ware über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat. Aufgetaute Ware darf nicht wieder eingefroren werden.

 

5. Abnahmeverzug
Befindet sich der Kunde in Abnahmeverzug, so können wir nach Setzung einer Nachfrist von längstens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Bei verspäteter Abnahme kann dem Kunden ggf. ein höherer Tagespreis in Rechnung gestellt werden. Als Schadensersatz können wir ohne Nachweis 5% des entgangenen Nettoumsatzes pauschal berechnen, wobei dem Kunden der Nachweis gestattet ist, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.  Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.


6. Lieferung
Lieferungen erfolgen vereinbarungsgemäß. Im Falle höherer Gewalt oder Störungen der Fabrikation, der Versendung oder des Transportes - auch im Falle der Zuziehung von Zulieferanten  - verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Der Kunde wird sowohl vom Eintritt als auch der voraussichtlichen Dauer der Behinderung unverzüglich verständigt.
Beide Parteien können von einem einzelnen Auftrag entschädigungslos zurücktreten, wenn sich die Erfüllung länger als einen Monat verzögert.
Werden Termine nicht eingehalten oder ist die Lieferung unmöglich, so kann der Kunde Schadensersatzansprüche unter Ziffer 8. geltend machen, sofern die Voraussetzungen von Verzug oder Unmöglichkeit vorliegen.
Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
Der Mindestbetrag pro Bestellung und Auslieferung ergibt sich aus der jeweils am Tag der Lieferung gültigen Preisliste. Für Aufträge unter dem Mindestlieferwert wird eine Frachtkostenbeteiligung lt. Preisliste berechnet.
Mit der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Einmal gelieferte Ware kann nicht ohne Rechtsgrund wieder zurückgenommen und/oder umgetauscht werden.

 

7. Mängelansprüche
Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang zu überprüfen und offensichtliche Mängel gemäß § 377 HGB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte unverzüglich nach Ihrer Entdeckung zu rügen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Die Ware ist bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Mengenmäßige Beanstandungen oder Differenzen bezüglich der Sorten sind sofort durch den Auslieferer feststellen und bescheinigen zu lassen.

Bei fristgemäßen und berechtigten Beanstandungen kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Wir sind berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nacherfüllung zu verweigern. Die Verweigerung der Nacherfüllung, ihr Fehlschlagen oder ihre Unzumutbarkeit für den Kunden, berechtigen diesen zum Rücktritt oder zur Minderung, wie nachfolgend geregelt. Soweit ein Rücktritt gesetzlich nicht ausgeschlossen ist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Minderung des Kaufpreises erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zu Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften entbehrlich. Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogenen Nutzungen nicht im Rahmen der eigenüblichen Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und vorsätzliche Verschulden.

Etwaige Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden richten sich nach den Bestimmungen unter Ziffer 8.

Handelt es sich bei dem Endabnehmer des Kaufgegenstandes in der Lieferkette um einen Verbraucher, so ist der Käufer zum Rückgriff nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, sofern die Voraussetzungen des § 377 HGB eingehalten wurden. Etwaige Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche richten sich ausschließlich nach Ziffer 8.
Sind wir nicht Hersteller der gelieferten Ware, können Mängelansprüche uns gegenüber nur in dem Umfang erhoben werden, in welchem wir Rückgriffsansprüche gegenüber dem Vorlieferanten geltend machen können.

Wir übernehmen für öffentliche Äußerungen und Werbeaussagen in Bezug auf unsere Produkte, die nicht unmittelbar durch uns initiiert wurden, keine Verantwortung

 

8. Schadensersatz, Haftung
Bei Pflichtverletzungen jeglicher Art, mangelhafter Lieferung, unerlaubter Handlung und Produzentenhaftung, haften wir auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie der leichtfahrlässigen Verletzung einer wesentlichen, den Vertragszweck gefährdenden Vertragspflicht. Weitere gesetzliche Haftungsvoraussetzungen sowie einzelvertraglich geregelte Haftungsbedingungen behalten wir uns vor. Unsere Haftung ist jedoch - ausgenommen bei Vorsatz - auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5% des mit unser vereinbarten Kaufpreises. Nutzlose Aufwendungen können in keinem Fall geltend gemacht werden.
Die im obigen Absatz genannten Haftungsausschlüsse und -Beschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie im Falle von Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Ware an den Kunden, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Haftungsschuldners. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben stets Vorrang. Im Falle einer Haftung für Vorsatz sowie bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden der bei Verlust des Lebens gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ist den Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruches des Kunden geben uns die gesetzlichen Bestimmungen .

 

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden vor. Die Einstellung einzelner Forderungen sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt diesen Eigentumsvorbehalt nicht. Die Verfügung über die Ware darf nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs erfolgen. Die daraus entstehende Forderung gegen Dritte wird sicherheitshalber an uns abgetreten. Sobald von uns Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend gemacht werden, hat der Kunde uns gegenüber offenzulegen, an welche Abnehmer die Ware weiterveräußert wird und in welcher Höhe Forderungen aus der Weiterveräußerung entstehen.
Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses unverzüglich zu erfolgen hat. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns sofort zu melden. Der Kunde hat diese auf unser Eigentum hinzuweisen.

Einreden oder Einwendungen gegen den uns zustehenden Herausgabeanspruch oder die uns hiernach abgetretenen Forderungen sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, das Warenlager des Kunden selber oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten.
Wir verpflichten uns, die bestehende Sicherung nach unserer Ware insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung  um 20 % übersteigt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Werden die Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Käufer verwahrt das Miteigentum für uns.

 

9.2 Für den Fall der Insolvenz des Kunden wird vereinbart, daß sämtliche bestellte Sicherheiten auch für den Fall gelten, daß der Insolvenzverwalter ein Wahlrecht nach § 103 InsO ausübt und die Erfüllung des Vertrages wählt.
Der ursprünglich vereinbarte Eigentumsvorbehalt oder andere bestellte Sicherheiten können daher von uns auch in dem Fall geltend gemacht werden, daß die im Rahmen des Wahlrechts vom Insolvenzverwalters ursprünglich gewählte Erfüllung des Vertrages fehlschlägt. Bei Änderung der Gesetzes- oder Rechtslage ist vorliegende Klausel entsprechend dem  wirtschaftlichen obengenannten Zweck auszulegen und erforderlichenfalls anzupassen.

 

10. Zahlungsbedingungen, Rücktrittsrecht
Die Zahlung des Kaufpreises (vereinbartes Entgelt zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer) hat - sofern nichts anderes vereinbart ist - sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug in bar oder durch Überweisung/SEPA-Lastschrift zu erfolgen.
Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) von SEPA-Lastschriften wird auf 1 Tag verkürzt. Die Pre-Notificatin kann auch auf der Rechnung direkt mitgeteilt werden.
Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.
Die Annahme von Akzepten und Kundenwechseln behalten wir uns für jeden Einzelfall vor. Wechsel, Schecks und SEPA-Lastschriften gelten erst nach ihrer Einlösung und Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlung. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Es ist ihm nicht gestattet, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung auszuüben, es sei denn, die Gegenansprüche sind von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

Bei Überschreiten des vereinbarten Zahlungszieles tritt ohne weiteres Verzug ein. In diesem Falle sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten, bei Unternehmern in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen und weitere Lieferungen nur noch gegen Barzahlung durchzuführen.
Wir sind berechtigt, von noch nicht erfüllten Kaufverträgen durch Erklärung gegenüber dem Käufer ohne Fristsetzung zurückzutreten und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz zu verlangen, wenn der Käufer seine Zahlungen ernsthaft und endgültig verweigert, ein gerichtliches Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt wird oder außergerichtliche Vergleichsverhandlungen eingeleitet sind. Tritt eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein, so werden unsere Forderungen sofort fällig.
Der Kunde hat auf Anforderung sämtliche in unserem Eigentum stehenden Gegenstände, einschließlich derjenigen Gegenstände, die uns zur Sicherung unserer Forderungen übereignet wurden, herauszugeben.

Eine in der Hereinnahme von Wechseln etwa liegende Stundung wird hinfällig; der Kunde ist verpflichtet, gegen Rückgabe des Wechsels bar zu zahlen.

 

11. Leihgegenstände
Die dem Kunden überlassenen Leihgegenstände (Paletten, Container, Kühl- und Tiefkühlmöbel, Verkaufsgeräte, Werbemittel und dergl. ) verbleiben auch bei Stellung von Sicherheiten in unserem Eigentum. Der Kunde hat die Leihgegenstände nach zweckbestimmtem Gebrauch unverzüglich an uns in gereinigten Zustand herauszugeben. Einreden gegen unseren Herausgabean-spruch, z. B. Zurückbehaltungsrechte, sind für Kaufleute ausgeschlossen, es sei denn diese sind von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

12. Datenschutz
Der Kunde wird hiermit davon informiert, daß wir die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

 

13. Nichtigkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen uns und unserem Kunden unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt; die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der unwirksamen bzw. anfechtbaren Bestimmung verfolgt wurde.

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Bad Waldsee.
Im Verhältnis zu Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Bad Waldsee. Im übrigen gilt dies für Ansprüche, die gegen einen Kunden geltendgemacht werden, der nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unserer Ansprüche nicht bekannt ist. Die Beziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; dies gilt für alle vertraglichen, außervertraglichen und nichtvertraglichen Ansprüche, soweit zwingendes nationales oder internationales Recht nicht entgegensteht.

 

 

Sonstige Hinweise:

Energiekostenpauschale (Auftragswertunabhängig): € 4,50 pro Anlieferung. Stand: 01.04.2022

· Ab einem Warenwert von € 200,00 liefern wir frei Haus. Darunter gegen eine Zustellpauschale in Höhe von € 10,00. Bei einem Warenwert von < € 150,00 berechnen wir eine Zustellpauschale in Höhe von € 15,00. Für Kleinstanlieferungen von einem Warenwert < 100,00 € beträgt die Zustellpauschale € 25,00.

Anbruch: Gerne leifern wir unsere Artikel (sofern verkehrsfähig gekennzeichnet) auch im Anbruch. Hierfür berechnen wir € 0,60 pro abgabefähige Einheit.

· Die Waren sind bei den auf der Verpackung angegebenen Temperaturen und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu lagern!

 

· Mängel sind sofort beim Fahrer/Spediteur anzumelden.

 

· Gelieferte und angenommene Waren können nicht zurückgenommen werden.

 

 

 


Allgemeine Einkaufs- und Zahlungsbedingungen der Mitglieder der TIFA Tiefkühlkost-Allianz eG